Auf zahlreichen Dächern von Geschäftsgebäuden ist mittlerweile eine PV-Anlage installiert. Somit wird der Ökostrom nicht nur selbst genutzt, sondern wird auch in die lokalen Stromnetze eingespeist. Dafür erhalten die Besitzer dann regelmäßig sogenannte Einspeisevergütung von den Netzbetreibern. Dies ist nicht immer notwendig. Ob dies notwendig ist und welche Verpflichtungen man dabei eingeht, haben wir übersichtlich dargestellt.
Wer mit seiner PV-Anlage nicht nur Strom für den Eigenverbrauch erzeugt, sondern auch einen gewissen Anteil in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält hierfür eine Vergütung vom Strombetreiber.
Inbetriebnahme der Anlage nach dem 31. Betrieb genommen, wird der Eigenverbrauch nicht mehr vergütet und vom Stromanbieter in Rechnung gestellt. Sie müssen deshalb Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom ans Finanzamt abführen.
Außerdem können Sie die Anlage G hier herunterladen (als pdf). Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Steuererklärung mit einer professionellen Steuersoftware zu erstellen. Auf den Eigenverbrauch sind meist Steuern fällig. Wann und wie Sie PV -Steuer zahlen.
Bedarf beschreiben 2) unverbindliche Angebote erhalten 3) bares Geld sparen.










